Zum Jahresende: Betriebskosten sind abzurechnen
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- Veröffentlicht: Dienstag, 01. Oktober 2013 18:11
Vermieter müssen Rechnungen und Verträge aufbewahren
Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Halte der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibe er auf Nachforderungen sitzen.