Steuerbonus für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
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- Veröffentlicht: Dienstag, 06. August 2013 10:57
Haus & Grund empfiehlt Einspruch bei zurückweisenden Steuerbescheiden
Selbstnutzende Hauseigentümer können die Kosten der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen steuerlich als haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend machen. Wenn die Finanzverwaltung dies ablehnt, sollten betroffene Eigentümer Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.